Kleingartenanlage Neuland-Rosenthal e.V.
Kleingartenanlage Neuland-Rosenthal e.V. 

Aktuelle Situation im Bezirksverband

Steuerliche Gemeinnützigkeit: Fakten statt Fiktionen

Stellungnahme des Bezirksverbands
News wegen Gemeinnützigkeit.pdf
PDF-Dokument [85.8 KB]
Dringende Information
Anbei eine Forderungsanmeldung von Insolvenzverwalter. Diese muss bis 22.11.2023 beim Insolvenzverwalter eingegangen sein. Dies betrifft einige Pächter*innen, die beim Bezirksverband privat eine "Kaution" hinterlegt haben (z. B. für einen Schuppen, usw.). Betrifft einige, die bei Neuverpachtung mit dem Bezirksverband eine Vereinbarung dazu getroffen haben. Auch dieses Geld ist weg. 
 
Die Forderungsanmeldungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Siehe Beschluss vom Amtsgericht Charlottenburg vom 06.09.2023 Punkt 2 und 3. 
 
"Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 lnsO) bis zum 22.11.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden"
 
Die Forderungsanmeldung wurde uns erst jetzt zur Verfügung gestellt. Daher ist hier schnell zu reagieren.
 
Für die Pachtzahlungen 2023, Grundsteuer 2023 und Verbandsmitgliedbeitrag 2023 werden wir als Verein eine Gesamtforderungsanmeldung stellen. Dies muss nicht jeder für sich allein machen.
 
Ebenfalls stellen wir einen Link von der Internetseite des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. zur Verfügung.
 
 
 
 
Am 30.11.2023 findet ein außerordentlicher Bezirksverbandstag statt. Im Anschluss werden wir über die Ergebnisse informieren.
 
 
Ab sofort bis März 2024 werden Informationen zur aktuellen Situation des Bezirksverbandes nur noch auf unserer Internetseite eingestellt. Wir bitten um Verständnis.
 
Euer Vorstand

Bestätigung zusätzliche Pachtzahlung 2023

Bestaetigung Pachzahlung BV.pdf
PDF-Dokument [112.2 KB]

Bestätigung zusätzliche Grundsteuer 2023

Bestätigung Grundsteuer 2023.pdf
PDF-Dokument [106.1 KB]

Schreiben zum Insolvenzeröffnungsverfahren

Schreiben Insolvenzverwalter.pdf
PDF-Dokument [563.4 KB]

Mail vom 17.8.2023, Betreff: Pachtzahlungen an die Grundstückseigentümer

Mail BV vom 17.08.2023.pdf
PDF-Dokument [128.1 KB]

Mail vom 7.8.2023, Betreff: Pachtzahlungen an die Grundstückseigentümer

Mail vom 07.08.2023 BV.pdf
PDF-Dokument [102.0 KB]

Brief vom 26.6.2023 unseres Vorstandes an das LKA 

Strafanzeige.pdf
PDF-Dokument [156.7 KB]

Mail vom 23.6.2023, Betreff: Info an Vorstände zum ersten Gespräch mit dem Insolvenzverwalter

Mail vom 23.06.2023.pdf
PDF-Dokument [209.3 KB]
Mitgliederinformation
2023-06 Mitgliederinformationen (2).pdf
PDF-Dokument [41.7 KB]

E-Mail-Anfrage von unserem Gartenfreund Herwig Engelmann an die Rechtsanwaltskanzlei Draack & Dr. Herold

 

 

E-Mail-Antwort:
Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 15:37 
An: 'Herwig Engelmann' 
Betreff: AW: Aktuelle Situation im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow 

Sehr geehrter Herr Engelmann, 

zu Ihrer Frage kann ich Ihnen gern mitteilen, dass unsere Kanzlei stets nur den Bezirksverband vertreten hat und wir in der aktuellen Situation alles uns mögliche tun, um den Bezirksverband zu unterstützen. Selbstverständlich vertreten wir Frau Kleinau und/oder ihre Familie persönlich nicht anwaltlich. Ganz im Gegenteil. 
Wir haben für den Bezirksverband die Strafanzeige gegen die Tatverdächtigen gestellt und verfolgen die Geltendmachung der veruntreuten Gelder gegenüber den Tatverdächtigen auch auf zivilrechtlichem Weg für den Bezirksverband. 
Eine Interessenkollision besteht daher nicht. 

Mit freundlichen Grüßen 

Draack 
Rechtsanwältin 

Draack & Dr. Herold 
Rechtsanwälte 



E-Mail-Anfrage:
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 13:37 
An: Rechtsanwälte Draack & Dr. Herold
Betreff: Aktuelle Situation im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in Gesprächen über die aktuelle Lage Ihres o.g. Mandanten taucht unter 
den voraussichtlich Geschädigten immer wieder die Frage auf, ob Ihre 
Kanzlei nur den Bezirksverband oder zugleich auch die ehemalige 
Geschäftsführerin Viola Kleinau und/oder ihre Familie anwaltlich 
vertritt bzw. vertreten hat. 

Letzteres wäre in den Augen vieler ein schwerer Interessenkonflikt und 
würde die Glaubwürdigkeit und somit Akzeptanz allfälliger 
Lösungsvorschläge von Ihrer Seite empfindlich einschränken. Konkret: 
Sollen die Pächter überredet werden, die Kosten der mutmaßlichen 
Unterschlagungen zu tragen, damit sich Frau Kleinau aus der 
Verantwortung stehlen kann? 

Das Misstrauen ist unter den Mitgliedern aufgrund der offenkundig 
gewordenen, systematischen Verfilzung im Bezirksverband groß. Da Sie 
seit vielen Jahren für den BV tätig sind, trifft dieses Misstrauen 
unweigerlich auch Sie. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur in 
Ihrem Interesse, sondern auch in dem aller Beteiligten, wenn Sie zu 
diesem Verdacht glaubwürdig und gut vernehmbar Stellung nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen, 
Herwig Engelmann

Wichtige Zwischeninformation zur weiteren Verfahrensweise
beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.

 

 

E-Mail an die Vorstände vom 1. Juni 2023:

 

Es fand eine eingehende rechtliche Beratung mit Unterstützung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. bei Spezialisten für Insolvenzrecht in Anwesenheit unserer Rechtsanwaltskanzlei Draack & Dr. Herold sowie Rechtsanwalt Kuhnigk für den Landesverband statt. Im Ergebnis der Beratung wurde seitens des Insolvenzanwaltes empfohlen unverzüglich den Antrag auf Insolvenz für den Bezirksverband zu stellen mit der Möglichkeit umgehend einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu erhalten. Angesichts der aktuellen Gegenüberstellung von ca. 600.000,00 Euro offenen Forderungen und Guthaben von ca. 230.000,00 Euro sei dies nicht vermeidbar. In diesem Zusammenhang wurde auch mitgeteilt, dass die von uns beabsichtigten Maßnahmen und Lösungen ein vorläufiger Insolvenzverwalter ebenfalls aufgreifen dürfte, um den Fortbestand des Bezirksverbandes sowie der Kleingartenanlagen zu erhalten.

 

Die Befürchtung unsererseits, dass ein bestellter Insolvenzverwalter alle Zwischenpachtverträge kündigen wird, wurde seitens des Insolvenzanwaltes als nicht wahrscheinlich prognostiziert, da das Bestehen der Zwischenpachtverträge Grundlage für die Einnahme künftiger Pachtforderungen und Mitgliedsbeiträge ist, welche benötigt werden, um die Gläubigerforderungen zu bedienen. Es wurde auch mitgeteilt, dass ab Stellung des Insolvenzantrages Eigentümer wegen bis dahin aufgelaufener Pachtrückstände den Zwischenpachtvertrag nicht kündigen können. 

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird aus diesem Grund noch in dieser Woche den Insolvenzantrag stellen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Bezirksverband ab sofort keinerlei Zahlungen an Dritte mehr tätigen darf. Künftige Zahlungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Insolvenzverwalters. 

 

Wir bitten Euch daher dringend keinerlei Zahlungen auf das Konto des Bezirksverbandes mehr zu veranlassen. Alle zunächst angedachten Maßnahmen müssen daher zurückgestellt werden und können dann zusammen mit dem Insolvenzverwalter neu erörtert werden.

 

Sofern sich Vereine freiwillig dazu entschließen offene Pachtforderungen direkt an die Eigentümer zu zahlen, so ist dies auch weiterhin zulässig. Jedoch müssen wir darauf hinweisen und bitten Euch dies auch allen Mitgliedern gegenüber ausdrücklich zu erklären, dass der Bezirksverband in dieser Situation keinerlei Abtretungserklärungen oder Schuldscheine für verauslagte Pachtforderungen erstellen darf. Aufgrund des Insolvenzverfahrens kann auch die Erstattung verauslagter Pachtforderungen nicht in Aussicht gestellt werden. 

 

Alle weiteren Fragen in diesem Zusammenhang werden wir auf der nächsten Vorständekonferenz am 15. Juni 2023 besprechen.

 

@RAe Draack & Herold zur Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mitglieder des Vorstands

Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.

Neuland-Rosenthal e.V.

An der Priesterkoppel 26
13158 Berlin-Pankow

Mail

 

Steckbrief

Lage: Pankow-Rosenthal
Gründung: 1945
Fläche: 67.541 qm
Nutzung: 114 Parzellen

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Lage: Pankow-Rosenthal

Gründung: 1945

Fläche: 67.541 qm

Nutzung: 110 Parzellen

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