Steuerliche Gemeinnützigkeit: Fakten statt Fiktionen
Bestätigung zusätzliche Pachtzahlung 2023
Bestätigung zusätzliche Grundsteuer 2023
Schreiben zum Insolvenzeröffnungsverfahren
Mail vom 17.8.2023, Betreff: Pachtzahlungen an die Grundstückseigentümer
Mail vom 7.8.2023, Betreff: Pachtzahlungen an die Grundstückseigentümer
Brief vom 26.6.2023 unseres Vorstandes an das LKA
Mail vom 23.6.2023, Betreff: Info an Vorstände zum ersten Gespräch mit dem Insolvenzverwalter
E-Mail-Anfrage von unserem Gartenfreund Herwig Engelmann an die Rechtsanwaltskanzlei Draack & Dr. Herold
E-Mail-Antwort:
Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 15:37
An: 'Herwig Engelmann'
Betreff: AW: Aktuelle Situation im Bezirksverband der Gartenfreunde
Pankow
Sehr geehrter Herr Engelmann,
zu Ihrer Frage kann ich Ihnen gern mitteilen, dass unsere Kanzlei stets nur den Bezirksverband vertreten
hat und wir in der aktuellen Situation alles uns mögliche tun, um den
Bezirksverband zu unterstützen. Selbstverständlich vertreten wir Frau Kleinau
und/oder ihre Familie persönlich nicht anwaltlich. Ganz im Gegenteil.
Wir haben für den Bezirksverband die Strafanzeige gegen die Tatverdächtigen gestellt und verfolgen die
Geltendmachung der veruntreuten Gelder gegenüber den Tatverdächtigen auch auf
zivilrechtlichem Weg für den Bezirksverband.
Eine Interessenkollision besteht daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Draack
Rechtsanwältin
Draack & Dr. Herold
Rechtsanwälte
E-Mail-Anfrage:
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 13:37
An: Rechtsanwälte Draack & Dr. Herold
Betreff: Aktuelle Situation im Bezirksverband der Gartenfreunde
Pankow
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Gesprächen über die aktuelle Lage Ihres o.g. Mandanten taucht
unter
den voraussichtlich Geschädigten immer wieder die Frage auf, ob Ihre
Kanzlei nur den Bezirksverband oder zugleich auch die ehemalige
Geschäftsführerin Viola Kleinau und/oder ihre Familie anwaltlich
vertritt bzw. vertreten hat.
Letzteres wäre in den Augen vieler ein schwerer Interessenkonflikt
und
würde die Glaubwürdigkeit und somit Akzeptanz allfälliger
Lösungsvorschläge von Ihrer Seite empfindlich einschränken. Konkret:
Sollen die Pächter überredet werden, die Kosten der mutmaßlichen
Unterschlagungen zu tragen, damit sich Frau Kleinau aus der
Verantwortung stehlen kann?
Das Misstrauen ist unter den Mitgliedern aufgrund der offenkundig
gewordenen, systematischen Verfilzung im Bezirksverband groß. Da Sie
seit vielen Jahren für den BV tätig sind, trifft dieses Misstrauen
unweigerlich auch Sie. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur
in
Ihrem Interesse, sondern auch in dem aller Beteiligten, wenn Sie zu
diesem Verdacht glaubwürdig und gut vernehmbar Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Herwig Engelmann
Wichtige Zwischeninformation zur weiteren Verfahrensweise
beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.
E-Mail an die Vorstände vom 1. Juni 2023:
Es fand eine eingehende rechtliche Beratung mit Unterstützung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. bei Spezialisten für Insolvenzrecht in Anwesenheit unserer Rechtsanwaltskanzlei Draack & Dr. Herold sowie Rechtsanwalt Kuhnigk für den Landesverband statt. Im Ergebnis der Beratung wurde seitens des Insolvenzanwaltes empfohlen unverzüglich den Antrag auf Insolvenz für den Bezirksverband zu stellen mit der Möglichkeit umgehend einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu erhalten. Angesichts der aktuellen Gegenüberstellung von ca. 600.000,00 Euro offenen Forderungen und Guthaben von ca. 230.000,00 Euro sei dies nicht vermeidbar. In diesem Zusammenhang wurde auch mitgeteilt, dass die von uns beabsichtigten Maßnahmen und Lösungen ein vorläufiger Insolvenzverwalter ebenfalls aufgreifen dürfte, um den Fortbestand des Bezirksverbandes sowie der Kleingartenanlagen zu erhalten.
Die Befürchtung unsererseits, dass ein bestellter Insolvenzverwalter alle Zwischenpachtverträge kündigen wird, wurde seitens des Insolvenzanwaltes als nicht wahrscheinlich prognostiziert, da das Bestehen der Zwischenpachtverträge Grundlage für die Einnahme künftiger Pachtforderungen und Mitgliedsbeiträge ist, welche benötigt werden, um die Gläubigerforderungen zu bedienen. Es wurde auch mitgeteilt, dass ab Stellung des Insolvenzantrages Eigentümer wegen bis dahin aufgelaufener Pachtrückstände den Zwischenpachtvertrag nicht kündigen können.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird aus diesem Grund noch in dieser Woche den Insolvenzantrag stellen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Bezirksverband ab sofort keinerlei Zahlungen an Dritte mehr tätigen darf. Künftige Zahlungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Insolvenzverwalters.
Wir bitten Euch daher dringend keinerlei Zahlungen auf das Konto des Bezirksverbandes mehr zu veranlassen. Alle zunächst angedachten Maßnahmen müssen daher zurückgestellt werden und können dann zusammen mit dem Insolvenzverwalter neu erörtert werden.
Sofern sich Vereine freiwillig dazu entschließen offene Pachtforderungen direkt an die Eigentümer zu zahlen, so ist dies auch weiterhin zulässig. Jedoch müssen wir darauf hinweisen und bitten Euch dies auch allen Mitgliedern gegenüber ausdrücklich zu erklären, dass der Bezirksverband in dieser Situation keinerlei Abtretungserklärungen oder Schuldscheine für verauslagte Pachtforderungen erstellen darf. Aufgrund des Insolvenzverfahrens kann auch die Erstattung verauslagter Pachtforderungen nicht in Aussicht gestellt werden.
Alle weiteren Fragen in diesem Zusammenhang werden wir auf der nächsten Vorständekonferenz am 15. Juni 2023 besprechen.
@RAe Draack & Herold zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglieder des Vorstands
Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.